Neuro-Enhancement: Kein Verbot, aber bitte auch keine Empfehlung!
Die namhaften Autoren des G&G-Memorandums zum Neuro-Enhancement vertreten die Auffassung, dass pharmakologische Leistungs- und Befindlichkeits-„Verbesserer“ keine prinzipiell neuen ethischen Fragestellungen aufwerfen werden. Vielmehr werde man sie wie Substanzen beurteilen können, die schon heute auf neurochemischem Wege unser Verhalten, unser Erleben und – zeitweise – unsere Persönlichkeit in einer gewünschten Richtung verändern: Alkohol, Nikotin oder Kaffee; und man könnte ergänzen: Aphrodisiaka, Parfüm, Duftstoffe in Supermärkten usw. Allerdings ergeben sich die wesentlichen Schlussfolgerungen der Autoren tautologisch aus ihren anfänglichen Voraussetzungen; teilt man die Voraussetzungen wird man den Autoren kaum widersprechen können. (weiter)
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