Gedanken waren frei
Geheimdienste dürfen jetzt Gehirne auf Terrorabsichten durchsuchen
1. September 2017
Berlin (red.): Auf Betreiben von Innenminister Schäumer hat der Bundestag das Gehirndurchsuchungsgesetz verabschiedet. Ab sofort dürfen Geheimdienste in den Köpfen Terrorverdächtiger zerstörerische Gedanken suchen. Dazu werden Hirndurchsuchungsantennen auf öffentlichen Gebäuden angebracht.
Ein richterlicher Hirndurchsuchungsbefehl, den Menschenrechtsgruppen gefordert hatten, ist nach dem neuen Gesetz nun nicht mehr nötig. „Das dauert einfach zu lange“, so Innenminister Schäumer. „Bis der Durchsuchungsbefehl da ist, denken die Terroristen schon wieder an ganz etwas anderes. Aber mich interessiert, was diese Menschenrechtsleute eigentlich den ganzen Tag denken.“ (weiter)
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