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Ein wahrer Sonntagskrimi

von Monika Armand, 02. August 2009, 17:35

Dieser "wahre" Krimi wäre vermutlich nicht denkbar, wenn Jugendämter einer tatsächlichen Kontrolle unterstünden. Er wäre nicht denkbar, wenn Jugendämter sich an die gesetzlichen Vorschriften des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) halten würden und er wäre nicht denkbar, wenn Jugendämter eine echte Kontrollbehörde hätten. Für einige sehr sorgfältig arbeitende Jugendämter in Deutschland ist dieser "Krimi" vermutlich ebenso unfassbar, wie für mich und viele andere......

Dieser "wahre Krimi" ist wieder ein Beleg, dass Jugendämter nach freiem Ermessen und ohne jegliche Kontrolle auch die Grenzen der Gesetze überschreiten und sich in strafrechtlich relevanter Manier aufführen (§ 235 StGB Kindesentziehung und Kindeswohlgefährdung). In diesem Fall werden ein adoptionswilliges Ehepaar, eine bulgarische junge Mutter, welche in Deutschland sehr viel Leid und Ungemach erfahren musste (zur Prostitution gezwungen, Kreditbetrug) und ein zwischenzeitlich 1 1/2 -jähriges Kind regelrecht zu Opfern des angeblich zum Kindeswohle agierenden staatlichen Wächteramtes:

Der Fall:

Das Jugendamt Mannheim hat einer bulgarischen Mutter, welche auf dem Weg zurück in ihre Heimat nach Bulgarien war und wegen der vorzeitigen Wehen in einer Mannheimer Klinik entbinden musste, kurzerhand das Baby weggenommen und umgehend eine Adoptionsvermittlung begonnen. [Die Klinik hatte sich an das Jugendamt gewandt, weil die junge Mutter vertrauensvoll ihre Geschichte dort erzählt hatte: nach Deutschland von einem Deutschen gelockt, sollte in der Gastronomie arbeiten und wurde dann unter Bedrohung ihrer Familie zur Prostitution gezwungen. Sie wurde schwanger und war auf der Rückreise (quasi Flucht aus Deutschland) in ihre Heimat gewesen, als die Geburtswehen vorzeitig begonnen haben]. Das Jugendamt nutzte geschickt die Situation dieser, der deutschen Sprache unkundigen Frau aus und bewegte sie unter dubiosen Umständen dazu, eine Adoptionserklärung zu unterschreiben. Offenbar standen die Adoptionseltern schon fest und so ging es ganz schnell. Ehe sich die 25-jährige junge Frau versah, "verschwand" ihr Kind...... Glück im Unglück hatte diese Frau, weil ein beherzter deutscher Staatsbürger die Geschichte der Frau kennen lernte und sie dabei unterstützte, ihr Kind auf gerichtlichem Wege zurück zu bekommen.

Sowohl im familiengerichtlichen, als auch oberlandesgerichtlichen Verfahren kommt deutlich zum Ausdruck, dass das Jugendamt Mannheim die kulturelle Identität der Kindesmutter und die angeblich in Bulgarien vorherrschenden "sozialen" Lebensbedingungen für das Kind, in vorurteilsbeladener Weise darstellten.
Die Mutter wird vom Jugendamt unfair behandelt, ihre sprachliche Hilflosigkeit wird ausgenutzt. Das Jugendamt nimmt das Kind ohne jegliche Rechtsgrundlage in Obhut. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, dass umgehend ein Sorgerechtsverfahren vom Jugendamt einzuleiten ist, wird dieses vom Jugendamt Mannheim 7 Monate lang hinausgezögert. Die Mutter wird bewogen, ohne dass sie überhaupt versteht, was sie da unterschreibt, eine Adoptionsabsichtserklärung zu unterschreiben.
Nachdem deutlich wird, dass die Mutter niemals einer Adoption hat zustimmen wollen (dies hatte sie noch ganz klar in der Entbindungsklinik geäußert) betreibt das Jugendamt Mannheim mit aller Macht den Sorgerechtsentzug, dem das Familiengericht - dank der "Darstellung" des Jugendamtes - zunächst sogar mit einer einstweiligen Anordnung folgt. Die Mutter legt mit Hilfe ihres engagierten deutschen Beistandes daraufhin Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Das Urteil wird revidiert, es werden Informationen zur Lebenssituation der Mutter in ihrer Heimat eingeholt, das dort zuständige Jugendamt sieht keinerlei Kindeswohlgefährdung, so dass im März diesen Jahres die Mutter das im September 2008 entzogene Sorgerecht wieder zurück bekommt. Das Jugendamt, welches das Kind ja bereits einer Adoptionsfamilie zugeführt hatte, beharrt dennoch auf den Sorgerechtsentzug, ohne dafür irgendwelche tragfähigen Gründe (außer Spekulationen) nennen zu können und geht beim Oberlandesgericht Karlsruhe in Berufung.

Für das Jugendamt waren zuvor schon die wesentlichen Entscheidungen gefallen und festgestanden dass die Mutter ihr Kind wohl nicht zurück bekommen solle, denn der Aufenthalt des Kindes bei den avisierten Pflegeeltern wurde zum 1.1.2009 in eine "Vollzeitpflege" umgewandelt. Die Mutter sah ihr Kind in der Zeit zwischen der Inobhutnahme im Februar 2008 bis zum Juni 2009 weniger als 10 Mal!!

Der mit Hilfe des deutschen Beistandes der Mutter beauftragte Rechtsanwalt Georg Schulte, Fachanwalt für Familienrecht aus Hammelburg, schrieb u.a. an das Oberlandesgericht:


"Im gesamten Zeitraum seit Geburt des Kindes bis zur fraglichen Inobhutnahme bestand offenkundig aus Sicht des Jugendamtes zwar die Absicht, eine Adoption zu erwirken, letztendlich nahm das Jugendamt das Kind jedoch tatsächlich in Obhut ohne dazu rechtlich übehaupt berechtigt zu sein.
Hier ist auch die Frage einer strafrechtlichen Verantwortbarkeit im Smne des § 235 StGB aufzuwerfen?
Das Verhalten des Jugemamtes ist insofern jedenfalls bis heute offenkundig vom Gedanken getragen, mit allen Mitteln und mit aller Macht der Kindesmutter ihr ureigenstes Elternrecht streitig zu machen, nämlich mit ihrer Tochter die Zukunft gemeinsam zu gestalten und ihr Kind selbst zu erziehen"

Die bisherigen Stellungnahmen der Stadt Mannheim zeigen dies überdeutlich.
Nicht ein einziges Argument ist erkennbar zugunsten der Mutter in die Waagschale geworfen worden."

Der Rechtsanwalt Schulte führt weiter aus, dass es die Kindesmutter aus eigener Kraft geschafft hat, sich aus der Zwangsprostitution zu lösen und inzwischen ein normales und geregeltes Leben zu führen. Er rügt, dass das Jugendamt mit keinem Wort diese Leistung anerkennt und anstatt dessen die Mutter fortgesetzt nur in pauschaler Weise beleidigt und herabsetzt.

Herr Rechtsanwalt Schulte führt dazu weiter aus:

Es ist völlig unzumutbar und völlig indiskutabel, wenn das Jugendamt Mannheim eine Kindeswohlgefährdung "nach den angestellten Ermittlungen" bei Übergabe an die Mutter für "wahrscheinlich" hält, was immer dies auch heißen soll.

Das Jugendamt hat keinerlei Veranlassung, in irgendeiner Art und Weise die jetzige Lebenssituation der Kindesmutter zu kritisieren oder zu diskreditieren. Das Jugendamt Mannheim arbeitet hier lediglich mit Unterstellungen, Vermutungen bzw. Deutungen, die stets im Konjunktiv vorgetragen werden und dennoch offenkundig die Absicht beinhalten, der Kindesmutter ein nachhaltiges Fehlverhalten zu unterstellen das zum Entzug der elterlichen Sorge führen soll.

Rechtsanwalt Schulte widerspricht dieser Vorgehensweise vehement und reklamiert, dass in diesem Fall die deutschen staatlichen Behörden einer bulgarischen Staatsbürgern ihr ureigenstes Elternrecht streitig machen, wobei das Jugendamt den Pflegeeltern das Kind in der Absicht eine Adoption abwickeln zu wollen, übergeben habe.

Weiter hält Rechtsanwalt Schulte dem Jugendamt vor, dass - nachdem die bulgarische Mutter gegen etwaige Adoptionsabsichten des Jugendamtes intervenierte - den avisierten "Adoptionseltern" die von der Mutter geltend gemachten Elternrechte nicht mitgeteilt hat, sondern die Pflegeeltern im Unklaren gelassen hätte.

Der Umstand, dass auch die Verfahrenspflegerin die Vorgehensweise des Jugendamtes unterstützt hat, hat Rechtsanwalt Schulte auch rügen müssen! (Eigentlich sollen Verfahrenspfleger die Anwälte der Kinder sein - bei dieser Verfahrenspflegerin scheint jedoch die Elternliebe und das Elternrecht, sowie das Recht eines Kindes auf seine Eltern eine nachrangige Rolle zu spielen.)

Nun müsste man meinen, dass mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe für die Kindesmutter die Sorgen, welche ihr das Jugendamt Mannheim bereitet hat, eine Ende gehabt hätten.

Jedoch hat es den Anschein, dass das Jugendamt die vom Oberlandesgericht Karlsruhe gewünschte "sanfte Rückführung" in eine neue Leidensphase für Mutter und Kind münden lässt:

Die Mutter, zwischenzeitlich ja wieder in Bulgarien wohnhaft, wird für die Rückführungsphase in einer äußerst primitiv und unzureichend eingerichteten Wohnung in einem sozialen Brennpunkt in Mannheim untergebracht. Sie bekommt für 4 Wochen 132 Euro Lebenshaltungskosten und in der unmittelbaren - für die Mutter auch erreichbaren Nähe - findet sich kein Discounter oder ähnliches. Die Beistände rügen die viel zu niedrigen finanziellen Mittel für 4 Wochen. Der deutsche Hartz-IV-Satz (ca. 350 Euro/Monat) beträgt mehr als das Doppelte! Das Jugendamt rechtfertigt diese menschenunwürdige "Unterstützung" damit, dass 132 Euro im Monat völlig ausreichend wären! Die Mutter "sitzt" damit alleine für vier Wochen in einer schäbigen Wohnung mit unzureichenden finanziellen Mitteln regelrecht fest......mehr soziale Kontakte und eine bessere Unterbringung (Ernährung, Unterhaltungsmöglichkeiten) haben Menschen in Gefangenschaft!

Zu allem Unglück bekommt die Mutter noch Zahnschmerzen. Sie wird von der Rückführungsbeauftragten des Jugendamtes beim Zahnarzt "abgeliefert". Die sprachlichen Probleme führen dazu, dass der Zahnarzt eine Behandlung der Mutter ablehnt und die Mutter zusammen mit einigen Schmerztabletten entlässt. Die Mutter wird mit ihren Zahnschmerzen regelrecht alleine gelassen und sie kann daher kaum etwas essen.

Dann wird die Mutter mehrfach zu "Gesprächen" mit dem Jugendamt und den Pflegeeltern gebeten......:
Die Pflege-/Adoptionseltern teilen ihr unverblümt mit, dass sie nicht bereit seien, das Kind herauszugeben. Sie sind zunächst einmal - mit Genehmigung des Jugendamtes!!! - mit dem Kind in Urlaub gefahren um nun der Mutter immer noch vorzuhalten, dass sie nicht geeignet sei ihr Kind großzuziehen und dass das Kind ihnen vom Jugendamt Mannheim als Adoptivkind versprochen worden sei.

Auch das Angebot der Mutter im Beisein ihres Beistandes, dass die Pflegeeltern doch so etwas wie "Pateneltern" für ihr Kind werden könnten, lehnten die Pflegeeltern ab.

Zwischenzeitlich ist von den Beiständen der Mutter Strafanzeige gegen das Jugendamt Mannheim gestellt worden. Auch wurde der dienstaufsichtsführende Oberbürgermeister angeschrieben. (Dieser hat kurzerhand darauf verwiesen, dass er diese "Angelegenheit" an die Bürgermeisterin übergeben hätte).

Auch beim letzten "Rückführungstermin", hat sich das Jugendamt Mannheim wenig darum gekümmert, dass der Mutter-Kind-Kontakt noch weiter intensiviert wird. Anstatt dessen haben die Mitarbeiter zunächst einmal ihrem Beistand untersagt, bei Terminen der Mutter zugegen sein zu dürfen. Weiter ist die Kindesmutter aufgefordert worden, sie solle umgehend ihre Strafanzeige gegen das Jugendamt zurückziehen.
Wenn sie dies dann täte, sei man gewillt, innerhalb eines weiteren Monates das Kind der Mutter zurück zu geben.......

Wie man sieht: das Jugendamt Mannheim betreibt seinen ungesetzlichen Kindesentzug weiter, denn die Kindesmutter hat das volle Sorgerecht und bekommt  ihr Kind trotzdem nicht.

Ich schäme mich für Deutschland und für solche deutsche Behörden. Ich entschuldige mich für jene Personen bei der bulgarischen Regierung und der Kindesmutter und kann die Mutter nur damit trösten, dass in vielen deutschen Jugendämtern derart grundgesetzwidrig, d.h. widerrechtlich und gesetzeswidrig - leider oft auch im Schulterschluss mit Psychologen, Pädagogen und Verfahrenspflegern -  auch mit deutschen Kindern und Eltern umgegangen wird. Von Pädagogik kann man hier nicht sprechen, von erzieherischer, psychologischer Kompetenz und Einfühlungsvermögen noch viel weniger. Denn hier handelt es sich eindeutig um eine lediglich amtlich autorisierte und unkontrollierte Kindeswohlgefährdung und Traumatisierung von Eltern /Pflege-bzw. Adoptiveltern durch staatliche Behörden.......und darum, dass wie einst im dritten Reich viele die Augen verschließen.........und zahlreiche Warnzeichen schlicht übersehen werden. Denn hätte diese junge Frau nicht jene beherzten und engagierten Menschen kennen gelernt, welche selbstlos und vom Schicksal der Mutter angetan, diese bis heute durch Rat und Tat unterstützen, einen Rechtsanwalt einschalteten und ein kleines "Gegengewicht" zu jener behördlichen Übermacht bildeten, dann hätte sie ihr Kind auf immer verloren. Ob das Kind jemals erfahren hätte, dass es seiner leiblichen Mutter gegen ihren Willen! von einer gesetzeswidrig agierenden staatlichen Behörden weggenommen worden war ? Ein Beistand war bereit auch in Kauf zu nehmen, dass er aufgrund seiner Hilfen (Flucht aus der Zwangsprostitution und Umgang mit dem Jugendamt) selbst in bedrohliche Situationen geraten ist und sich herabsetzenden Feststellungen über seine Person konfrontiert sah.

Wer sagt uns, dass dieser Fall "Jugendamt Mannheim" der einzige illegal avisierte Adoptionsvorgang hinter den Kulissen deutscher Jugendämter sein soll? Wer sagt uns, dass es nicht viele andere Betroffene ohne einen, wie in diesem Fall so engagierten Beistand geben könnte, deren Kinder erfolgreich vom Wochenbett "wegadoptiert" wurden ?
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antworten

Kommentare

  1. Olivier Karrer Ein klassischer Fall
    03.08.2009 | 17:36

    Es ist kein "Einzelfall", sondern eher die allgemein geltenden Regel im Jugendamt.

    Dies nennt man auch "Kinderschutz" im Sinne des deutschen "Kindeswohles" gegen die "Kinderarmut", also Massnahmen um Kinder, gegen ausländische Eltern zu schützen, damit das Wohl der deutschen Nation im Kinderangelegenheiten nicht gefährdert wird, nämlich zu wenige Kinder (Kinderarmut)
    Olivier Karrer
    CEED Paris

  2. Maria Heidelberg Unfassbar!!
    03.08.2009 | 18:10

    Folgendem Zitat von Herrn Karrer kann ich nur zustimmen.

    "Es ist kein "Einzelfall", sondern eher die allgemein geltenden Regel im Jugendamt."

    Jugendämter haben den staatlichen Auftrag mit Hilfe des Mediums "Sprache" als Massenvernichtungsmittel soviel Kinder wie möglich als Eigentum des Staates heranzuschaffen.

    Dieses arme Mädchen ist durch kriminielle Staatsbürger nicht nur ein Unrecht geschehen, nein, so wurde sie auch gleich noch von einer deutschen Behörde dafür bestraft, dass ihr Unrecht geschah.

    Mich würde mal interessieren, wie Frau von der Leyen zu diesem höchst kriminellen Vorfall steht?!

    Mit Wegschauen?

  3. 03.08.2009 | 20:27

    Strafanzeige ist in diesem Fall bereits gestellt worden. Im Rahmen dieser Strafanzeige ist auch das Familienministerium informiert worden.....

    Inhaltliche Reaktionen im Sinne der Dienstaufsichtswahrnehmung gab es - soweit bekannt - bislang weder vom Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, noch von der Bürgermeisterin.

    Die Staatsanwaltschaft hat - soweit bekannt - die Ermittlungen bereits aufgenommen.

    Das Jugendamt und die Pflegeeltern haben zwischenzeitlich die Mutter 5 Stunden lang "bearbeitet", sie möge die Strafanzeige zurücknehmen, ansonsten werde sie ihre Tochter nicht sehen....

    Die Mutter selbst hat die Strafanzeige aber gar nicht gemacht, sondern die Beistände......
    Im Übrigen scheint es sich hier in juristischem Sinne um ein sog. Amtsdelikt zu handeln und aus diesem Grund wird die u.a. angezeigte Kindesentziehung gem. § 235 StGB automatisch zu einem Offizialdelikt, was übersetzt soviel heißt, als dass eine solche Strafanzeige gar nicht zurückgenommen werden kann..

  4. Ute Lehmann Meine Kinder sind auch weg---
    03.08.2009 | 21:32

    Nur weil wir acht Kinder haben. Wir haben extra vor der staatlichen Hochzeit nach BRD Recht gefragt, ob BRD ein Geburtenlimit hat (1985 haben wir erst gefragt und dann geheiratet) Wir bekamen ein Stammbuch mit Platz für 10 Kinder.
    Wir sind beide Akademiker in Naturwissenschaften, aber eher einkommensschwach, weil ich bis zum Überfall des Jugendamtes im August 2000 als Hausfrau von fast acht Kinder gearbeitet habe (ich war hochschwanger als das Jugendamt die Kinder entführte um eine Abtreibung wegen der Nackenfallte und der Blutwerte im Mutterpaß wollte) Die Kinder waren quasi Geiseln um eine Abtreibung zu erpressen.Noah ist vom Jugendamt immer wieder in Kinderneurologie geschickt worden --nie ein Befund, er ist geistig vollkommen gesund. Aber er wurde uns vor 2 Jahren weggenommen als wir den Sonderschulbesuch verweigertern und REgelschulanmeldung machten. Er hat alle VErsetzungen geschafft. Jetzt kämpfen wir mit anderen Familien um unsere Kinder. Für uns gibt es keine gefühlten Rechts und Sozialstaat mehr!

  5. Willi Kraemer Kein Einzelfall
    04.08.2009 | 01:03

    Bleibt nur die Frage, ob die Übeltäter hier auch strafrechtliche verurteilt werden.
    Hitler wurde auch nicht von den Nazis gerichtet.

  6. Mutter Courage Weitere Fälle
    04.08.2009 | 18:54

    Es gibt einen weiteren Fall - den Fall Kerstin H. aus Immenstaad, wo ein neugeborenes Baby aus dem Krankenhaus vom Jugendamt entzogen worden ist und in eine muslimische Familie kam, wo es zum Muslim statt zum Christen erzogen wird.

    In einem weiteren Fall hat das Jugendamt prophylaktisch der schwangeren Mutter quasi vorgeburtlich das Kind entzogen.

  7. S. Specker Aufklärung
    05.08.2009 | 13:12

    ist wichtig. Ich habe mir erlaubt Ihren Artikel in meinen Blog bei www.blog.de zu verlinken um so einen kleinen Teil zur Verbeitung dieser Ungeheurlichkeiten beizutragen.

    Wichtig fände ich Betroffenen einen "Maßnahmeplan" mit ihren Rechten und wie sie ggfl. durchzusetzen sind zukommen zu veröffentlichen. Denn zum "Kindeswohle" sind die Gerichte und das Jugendamt dann sehr schnell und einsatzfreudig. Betroffene sind durch ihre psychische Sitiuation oft gelähmt und eine Reaktion erfolgt meist zu spät.

  8. Olivier Karrer Kontrolle aber wozu ?
    09.08.2009 | 13:22

    "Dieser 'wahre' Krimi wäre vermutlich nicht denkbar, wenn Jugendämter einer tatsächlichen Kontrolle unterstünden."

    Das ist nicht richtig.
    Es ist ja Auftrag der Jugendämter solche Kinderschutzmassnahmen durchzuführen.
    Wäre eine 'Kontrolle' vorhanden, wären solche Massnahmen noch schlagkräftiger implementiert und besser kontrolliert.

    Das JUGENDAMT dessen heutigen Strukturen und Prinzipien aus dem Dritten Reich stammen, muss ohne wenn und aber zerschlagen werden. Es hat weder in einer Demokratie, noch in der EU überhaupt als Politrichter die Berechtigung die die Deutschen ihnen einräumen wollen.

    Da dieses Gebilde den meisten fremd bleibt, haben wir eine Darstellung seiner tentakulären Funktionen erstellt.
    http://www.jugendamt-wesel.com/JUGENDAMT/JUGENDAMT_Note_Armellin_FR_print.pdf

  9. Monika Armand @ Olivier Karrer
    09.08.2009 | 17:27

    Schütten Sie mit Ihrer Forderung nicht das Kind mit dem Bade aus?

    Es gibt durchaus Fälle, wo Inobhutnahmen gerechtfertigt und sogar überaus notwendig sind. Ein Abschaffung des Jugendamtes würde bedeuten, dass auch übelste Kindesmisshandlung und sexueller Missbrauch ohne jegliche Folgen für die Täter, aber massiven Folgen für die Opfer hätte und so betroffene Kinder völlig ohne Schutz bleiben würden.

    Meine Forderung an den Staat wäre daher eher:
    1. Eine deutlich bessere Ausbildung der Jugendamtsmitarbeiter
    2. Die verbindliche Orientierung am SGB VIII
    3. Verbindliche pädagogisch-psychologische Standards, d.h. das Handeln jedes einzelnen Mitarbeiters kann bei Bedarf in fachlicher Hinsicht überprüft werden.
    4. Universitäre bzw. Hochschulbegleitung der Tätigkeit der Jugendämter.
    5. Mehr Transparenz in der Tätigkeit.
    6. Auf Wunsch Betroffener auch eine Fallüberprüfung und mehr Forschung zum Thema
    7. Qualitätssicherungsmaßnahmen
    8. Evaluationsmaßnahmen
    9. Einforderung der gem. § 35 SGB I bestehenden Begründungspflicht
    10. Begleitpersonen von Betroffenen dürfen nicht abgelehnt werden. Unbedingte Einhaltung des § 13 SGB X

    11. Bei gravierenden Pflichtverletzungen oder wahrheitswidrigen Behauptungen vor Gericht muss mindestens die Entlassung drohen.
    12. Einrichtung z.B. einer "Elterngruppe" ähnlich der Mitwirkung in einer Schulkonferenz. Dort könnten jene Fälle besprochen werden, bei welchen Eltern lieber auf ihre Datenschutzrechte verzichten um das Handeln des Jugendamtes einer Überprüfung zuzuführen.
    13. Gutachterliche Überprüfung von Anträgen und Stellungnahmen von Jugendamtsmitarbeitern an die Gerichte (ähnlich dem Gutachterwesen im Gesundheitssystem, welchem z.B. Psychologische Psychotherapeuten unterworfen sind.)

    etc. pp.

  10. frauscharff komplexe Situation
    18.08.2009 | 11:52

    Ein "wahrer Krimi"? Was ist Wahrheit?
    Ich habe in meinem Freundeskreis mehrere Pflegefamilien mit Pflege- und Adoptivkindern. Seit Jahren bekomme ich mit, wie die Kommunikation mit Jugendämtern verschiedener Landkreise abläuft und wie widersprüchlich oft Informationen sind. Ich wäre bei solch komplexen Konstellationen von Interessengruppen (leibliche Eltern, Pflegeeltern, Ämter etc.)vorsichtig, die Welt in wahr und falsch einzuteilen. Es gibt immer zwei Seiten der Geschichte. Auch die Pflegeeltern stünden in der Pflicht, sich umfassend und verantwortlich zu informieren. Wenn ihnen Informationen vorenthalten sind und sie eine liebevolle Bindung zu dem Kind aufgebaut haben (unter falschen Voraussetzungen), dann ist es für das Amt ein Leichtes, die beiden Parteien gegeneinander auszuspielen. Sie geben keinerlei Quellen an und legen auch keinerlei Versäumnisse auf Seiten der Mutter in die Waagschale. Im Prinzip ist Ihr Artikel genauso einseitig, wie die von Ihnen wiedergegebene Darstellung des Jugendamtes war. Ich bin skeptisch. Ausdrücklich verurteile ich solche Fälle, erkenne jedoch an, dass Mitarbeiter des Jugendamtes sehr komplexe Entscheidungen in kürzester Zeit zu treffen haben. Das ist nicht immer ganz einfach zu beurteilen.

  11. Lena Pflegefamilien
    20.08.2009 | 14:11

    Ich bin zwar erst 20 habe allerdings mit dem Jugendamt mehr zu tun als ich freiwillig wöllte. Ich bin selbst seit meinem 12. Lebensjahr ständig unter der Kontrolle des Jugendamtes. Mit 12 das erste mal in eine Pflegefamilie und später in ein Heim bis ich mit 18 vorzeitig auszog. Jetzt habe ich selbst eine Tochter bekommen und es geht immer weiter. Das Jugendamt warf mir schon im voraus vor, das ich, aufgrund meiner kindheit, wohl kaum in der Lage sein werde mein Kind emotional zu versorgen und das sie ein Auge auf uns haben. Das heißt wiederum das sie noch nichtmal 3 Tage nach meiner Heimkehr vom Krankenhaus (wo ich 7 Tage lag wegen Notkaiserschnitt) anriefen und am nächsten Tag vorbei kommen wollten um sich ein Bild von der Momentanen Situation zu machen. Daraufhin habe ich (leicht depresiv) bei meiner Hebamme angerufen und sie meldete sich dan beim Jugendamt und sagte ihnen das sie mich in den nächsten 2 Wochen nicht beheligen sollten da sie sich meldet sollte etwas nicht gut laufen. Heute bekomme ich einen Anruf wann die Jugendamt mitarbeiterin vorbei kommen möchte.

    Nur aufgrund meiner Vorgeschichte gleich eine Kindeswohlgefährdung nicht nur in betracht zu ziehen sondern Quasi vorraus zu setzten finde ich eine Frechheit. Dazu kommt das ich erst 20 und der Vater erst 19 ist und wir erst in eine gemeinsame Wohnung gezogen sind. Das ist der guten Frau, die da wohl neu ist, schon grund genug mich regelrecht zu drängen meine Tochter dem Jugendamt zu überlassen.
    Den Teufel werde ich in dieser hinsicht tun, ich liebe meine Kleine Tochter über alles und werde niemals zulassen das dass Jugendamt mit ihr die selben "Massnahmen" wie mit mir abzieht.

    Das Jugendamt will wohl unbedingt vorweissen das es "viel" für die Kinder tut um neue schlagzeilen mit Toten Kindern zu verhindern.
    Aber ist das wirklich der Weg, die Kinder ohne jeden ernsten Grund von ihren Familien raus zu reisen und in eine andere Familie zu stecken? Zumal diese Pflegefamilien (ich war in 2) nichtmal halbwegs das Gelbe vom Ei sind?

    Traurig aber Wahr, in Deutschland bleibt das Recht der Einzelnen so oft auf der Strecke das man weinen oder auswandern möchte...

  12. 09.09.2009 | 22:27

    Diese Geschichte erinnert mich vom Ablauf her bzw. was die Strategie des Jugendamtes angeht in gewissen Punkten sehr an meine Eigene.
    -versprochenes Kind-
    -besitzergreifende Pflegeeltern-
    -angeordnete Rückführung wird ignoriert-
    - Beschwerde als Beschluss JA misfällt-
    -kein gutes Wort über Entwicklung der Mutter-
    -Nr.1 des JA Zeitverschleppung!-

  13. Zora
    10.09.2009 | 19:12

    mich würde sehr interresieren wer im Jugendamt Mannheim hier zuständig war. wenn ich weiss welcher sacharbeiter weis ich welche Sachgebietsleitung hier die finger im spiel hat.

  14. Wolfgang Kluck Jugendamt Mannheim
    17.09.2009 | 11:09

    Sehr geehrte Frau Amand,

    vor einigen Tagen wurde auf Beschluß Oberlandesgericht Karlsruhe, auf Betreiben des Jugendamtes Mannheim, gegen den Willen eines 9-jährigen Jungen, in den Sperlingshof eingewiesen.
    Die Unterlagen habe ich teilweise hier und brauchte Ihren Rat.
    Leider habe ich keine Mailadresse von Ihnen gefunden.

    Herzliche Grüße
    Wolfgang Kluck

  15. Sabine Andersson Ein wahrer Sonntagskrimi
    29.09.2009 | 09:39

    Unfassbar !
    Als "Systemische Familienaufstellerin",Kunsttherapeutin und selbst Adoptierte, weiß ich, welch Traumen,Chaos und "Lebenssorgen" sich bei allen Betroffenen manifestieren konnen.
    Zum Wohle aller darf so etwas nicht passieren !
    Gut, das es "beherzte" Mitmenschen gibt, die aufmerksam und empathísch handeln.
    Vielen Dank !

  16. Monika Armand @ Wolfgang Kluck
    29.09.2009 | 13:08

    Da kann man nur hoffen, dass die bisherigen schweren Kindeswohlschädigungen in diesem Heim nicht mehr stattfinden und im Heim ein gänzlich anderer "Wind" weht!

    Urteil gegen ehemaligen Leiter des Kinder- und Jugendheims Sperlingshof in Remchingen wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und Schutzbefohlenen ist rechtskräftig.

    Besonders schlimm finde ich, dass dieser mehrfache Kindesmissbrauch "nur" eine Bewährungsstrafe nach sich zog. Ob die Heimkinder eine Entschädigung in Form von "Schmerzensgeld" bekommen?

    So großzügig wird selten geurteilt, wenn Eltern dasselbe mit ihren "Schutzbefohlenen" machen.

    In Deutschland scheint sexueller Missbrauch ein "Kavaliersdelikt" zu sein. Leider schauen Jugendämter auch gerne weg, wenn bei freien Trägern das Kindeswohl gefährdet bzw. missachtet wird.

  17. Der Gerechte Den Text übersetzen
    18.10.2009 | 13:08

    und in mehreren Sprachen ins Ausland an die Presse und Einrichtungen schicken als Hilferuf !
    Dies verbunden mit einem Spendenaufruf für Mutter und Kind.

    Das Jugendamt ist ein Staat im Staate, wo sogar ein Staatsanwalt bei Ermittlingen machtlos ist, wenn das Jugendamt nichts sagen will.

    Ein Richterbeschluss geschieht of in Zuarbeitung des Jugendamtes, wobei der Richter sagt: Die Fachbehörde Jugendamt findet das in Ordnung !
    Schon ist die Akte vom Tisch !

szmtag