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Pseudowissenschaft in familiengerichtlichen Gutachten?

von Monika Armand, 12. Oktober 2008, 18:54

oder: Die Probleme psychologischer Gutachten bei erziehungswissenschaftlichen Fragestellungen

Rein definitorisch ist "Psychologie die Wissenschaft, die sich mit dem Erleben und Verhalten von Menschen und Tieren befasst." (zit. nachPsychologie) und  "Erziehungswissenschaft, (die) wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Erforschung von Bildungs-, Erziehungs- oder Unterrichtsprozessen in schulischen und außerschulischen Praxisfeldern beschäftigt...."(zit. nach Erziehungswissenschaft).

Für die Erziehungswissenschaften wiederum ist die Psychologie "Hilfswissenschaft" (=Hilfswissenschaft, Wissenschaft, deren Ergebnisse oder Methoden für eine andere notwendig sind, siehe:Hilfswissenschaft ), d.h. die Psychologie als Wissenschaft übernimmt im erziehungswissenschaftlichen Theoriebildungs- und Forschungsprozess die Aspekte des menschlichen Erlebens und Verhaltens.


Im Rahmen von Sorgerechtsverfahren bei Scheidung oder Kindesentzug (Fremdunterbringung) durch das Jugendamt, stellen Familienrichter oft die Frage nach einer "Erziehungsfähigkeit" der Eltern.
Im Scheidungsverfahren wird diese Frage gestellt, im Glauben, man könne "messen", welcher Elternteil für die Erziehung des Kindes/ der Kinder besser geeignet sei.
Im Jugendamtsverfahren wird diese Frage gleichfalls so formuliert, obwohl hier eigentlich die Frage gestellt werden müsste "Gefährden die Eltern oder ein Elternteil das Kindeswohl"

Für diese Fragestellungen werden vornehmlich psychologische GutachterInnen von FamilienrichterInnen beauftragt. Dies hängt damit zusammen, dass Juristen glauben, Psychologen könnten diese Frage besser als sie selbst beantworten, da die juristische Ausbildung keine wissenschaftliche Ausbildung der Fachrichtungen "Psychologie und Erziehungswissenschaft " beinhält.

Leider besitzen nur wenige Psychologen dieselbe Bescheidenheit, wie ihre Kollegen aus der juristischen Fakultät:
Denn in der Regel sieht die Fachrichtung Psychologie keine weitere wissenschaftliche Ausbildung in der Fachrichtung "Erziehungswissenschaft" vor und so fehlt Psychologen notwendiges Hintergrundwissen, um die gestellte Gutachtenaufgabe fachlich und wissenschaftlich abschließend und fundiert zu beantworten.

An dieser Stelle entsteht daher eine Kluft zwischen dem Anspruch an ein gerichtspsychologisches Gutachten und den fachlichen Möglichkeiten der Gutachter:

Ein Gutachten soll gem. des aktuellen Standes der Wissenschaft verfasst und als solches "wissenschaftlich" sein. Wenn nun Psychologen ein Gutachten erstellen und die "Erziehungskompetenz" oder "Erziehungsfähigkeit" mit ihren Methoden überprüfen wollen, verlassen sie allerdings ihren Kompetenzbereich. Dasselbe Problem ist gegeben, wenn erzieherisch gesehen, eine "Kindeswohlgefährdung" gemessen werden soll.

Warum? Wie bereits oben beschrieben, erforschen die Erziehungswissenschaften die Voraussetzungen und Bedingungen von Erziehung. Die Psychologie konzentriert sich mehr auf den einzelnen Menschen als "Forschungsgegenstand".

Nun könnte man durchaus einwenden, dass - da sich Psychologen mit dem Erleben und Verhalten von Menschen beschäftigen-, diese durchaus dazu befähigt scheinen, auch Aussagen darüber zu treffen, wann das Kindeswohl gefährdet sei, oder zu bestimmen, welche Person der/die bessere "ErzieherIn" sei.

Ja, sie können ungefähre ! Aussagen darüber treffen, welche "Eigenschaften" jemand hat (=> Persönlichkeitstests), welche Formen von Erziehungsstilen in etwa praktiziert werden, wie "intelligent" jemand laut den Testkriterien von Intelligenztest ist. Sie können"Bindungen" zwischen Personen grob erfassen und Hinweise auf psychische Erkrankungen feststellen (die Diagnose von psychischen Erkrankungen ist dabei approbierten Psychologen und Ärzten vorbehalten, d.h. ein Psychologiestudium reicht dafür nicht aus) etc. etc.

Um all das festzustellen nutzen sie unterschiedliche Testverfahren, d.h. Tests und Beobachtungen bestimmen die Vorgehensweise. Nun haben Psychologen - wie alle anderen Humanwissenschaften auch- das Problem, dass immer nur ungefähre Aussagen getroffen werden können, dass Überprüfungen mittels Tests davon abhängig sind, ob die Testkonstruktion für das zu Erfassende geeignet ist, ob die Tests auch das messen, was sie vorgeben und ob die Tests dann auch genau messen. Dabei sehen sich die Gutachter mit dem unlösbaren Problem konfrontiert, dass selbst noch die einfachste Verhaltensweise so komplex ist:

"dass für ihre testpsychologisch gültige Erfassung nicht nur ein Prädikator ausreicht, sondern ein ganzer Merkmalskomplex mit möglichen gegenseitigen Abhängigkeiten und wechselseitigen Beziehungen gedacht werden muss, um die betreffende Verhaltensweise erschöpfend zu charakterisieren" (Zitat aus: Siegfried Grubitzsch: Testtheorie und Testpraxis- Psychologische Tests und Prüfverfahren im kritischen Überblick, Rowohlt 1991, Seite 157)

Die Testung selbst ist dann noch abhängig von der Person des Testers, sie ist abhängig von der Beziehung des Getesteten zum Tester, sie ist u.U. von der Situation, der Verfassung des Getesteten und der Tageszeit abhängig etc. etc. Dann gibt es Tests, welche eher einem Ratespiel, als einer genauen Testung gleichkommen. Gerade Tests, welche für den Beziehungsbereich (Bindungen, Familienbeziehungen, Erziehungsstile, Messung der Intelligenz, des Entwicklungsalters etc.) bedeutsam sein könnten, sind meist wenig objektiv, messen nur sehr unzuverlässig und messen oft nicht, was sie vorgeben zu messen. Dennoch werden in Gerichtsgutachten auch derart unzuverlässige Tests verwendet und am Ende der Testung und Beobachtung festgestellt:

Herr oder Frau SoundSo sind aus psychologischer Sicht eingeschränkt erziehungsfähig oder gar
Herr oder Frau SounSo sind aus psychologischer Sicht erzieungsunfähig

Eine solche Feststellung ist aus nüchterner, wissenschaftlicher Sicht absolut unhaltbar. Hier wähnen sich einige Psychologen in einer Omnipotenz, welche sie weder persönlich noch via wissenschaftlichem Studium besitzen (können) und sie verursachen Schicksale, welche auf einem solchen Entstehungshintergrund, auf absoluter Willkür beruhen. Jeder Betroffene müsste sich gegen ein Gutachten mit einem solchen FAZIT mit juristischen Mitteln wehren, denn sie erfüllen die Voraussetzungen des Bundesgerichtshofes in keiner Weise:

"Die Untersuchungsergebnisse von Sachverständigen können in der Rechtsprechung nur dann Anerkennung finden, wenn die Methoden, mit denen sie gewonnen werden, nachprüfbar sind...." (BGH AZ 3 StR 113/75)"

Bildlich gesprochen können so komplexe Konstrukte wie "Erziehung" oder die "Fähigkeit zur Erziehung" weder theoretisch, noch über Testverfahren gemessen werden. Da bis heute keine Kriterienbestimmungen darüber existieren, was unter "Erziehungskompetenz" zu verstehen ist, kommt dies einem Schuss auf eine Zielscheibe gleich, welche sich je nach der Person, welche den Schuss abgibt, nachträglich den schwarzen Punkt auf die Stelle setzt, wohin zuvor die Person geschossen hatte......

Nachprüfbar hieße, dass die psychologischen Gutachter ihre theoretischen Konstrukte, welche sie in ihren Testungen und Beobachtungen verwenden auch erklären würden. Sie müssten also nachvollziehbar erläutern, was sie unter "Erziehungsfähigkeit" verstehen und mit welchen Methoden sie diese erfassen wollen. Sie müssten erläutern, aus welchen Gründen sie bestimmte Testformen verwenden, was diese Tests messen sollen und ob die Tests die verlangten Gütekriterien erfüllen.

Gerade an dieser Stelle geraten Psychologen in unsicheres Fahrwasser. Denn Fragen der Erziehung sind ursprünglich nicht das Gebiet ihrer Wissenschaft. Sie können aufgrund ihres fehlenden theoretischen Hintergrundwissens daher nicht erläutern, was sie unter Erziehungskompetenz verstehen, mit welchen Tests man diese messen könne und aus welchen Einzelfaktoren sich die Erziehungskompetenz zusammen setzen soll. So lassen sie das, was sie eigentlich messen sollen unbestimmt und behelfen sich mit Allgemeinplätzen, bzw. legen ihrem Gutachten ihre ganz persönlichen und subjektiven Vorstellungen von Erziehung zugrunde. Dies dürfte auch die Erklärung dafür sein, warum Gutachten in Familiengerichtsverfahren aus (erziehungs-)wissenschaftlicher Sicht überhaupt nicht haltbar sind und wissenschaftliche Begründungen für die dort gefällten Urteile gar nicht oder nur unzureichend vorhanden sind.

Gerne wird in Gutachten mit "Erziehungsstilen" gearbeitet, d.h. die Komplexität erzieherischen Verhaltens wird auf wenige eingängige "Stile" reduziert. Diese Vorgehensweise mag ökonomisch sein und man kann sich mit dieser "Krücke" sprachlich über Erziehungsaspekte verständigen. Die Wertung allerdings bleibt im subjektiven Bereich des Gutachters und wird nicht diskutiert.

So wird der Anschein einer Wertfreiheit und Wertneutralität geweckt. Hier hinkt sogar der Verweis auf die "wissenschaftliche" Erziehungsstilforschung, denn:

"Vor allem an der empirisch-analytischen Wissenschaftsauffassung orientierte Forscher klammern Entscheidungen über Zielsetzungen erzieherischen handelns meist völlig aus und weisen diese anderen, außerwissenschaftlichen Instanzen zu. (..).Diese strikte Ziel-Mittel-Trennung kollidiert jedoch mit dem auch in empirischen Arbeiten zu Erziehungsstil vorwiegend benutzten "kryptonormativen Vokabular". Unterscheidungen wie "demokratisch und autokratisch" oder sozialintegrativ und autoritör" sind mit bestimmten gesellschaftlichen und politischen Bedeutungen behaftet, die Wertpräferenzen suggerieren und damit die vorgebliche Neutralität empirischer Aussagen von vornherein unterlaufen." (Zitat aus: Dieter Lenzen, Pädagogische Grundbegriffe Bd.1, Rowohlt, Seite 479)

Klare Verhältnisse mit eindeutigen Kindeswohlgefährdungen, wie Missbrauch und Misshandlungen, lassen sich auch ohne Gutachter leicht klären. Zu diesen Fragen gibt es gesellschaftliche Übereinkünfte.

Wenn es um die "Erziehung" geht, sieht das allerdings völlig anders aus. Wir leben in einer sog. pluralen Gesellschaft und die Erziehungswissenschaft kennt daher auch "plurale" Anschauungen darüber, wie "Erziehung" aussehen könne. Hier hilft zwar die Psychologie festzustellen, ob die eine oder andere Verhaltensform zu unterschiedlichen ggf. entwicklungsschädlichen und anderen Konsequenzen führen kann. Doch eine Aussage zur Erziehungsfähigkeit geht weit darüber hinaus und kommt dem Versuch eines Blinden gleich, welcher ungefähr die Richtung einer aufgestellten Zielscheibe kennt und dann auf den Mittelpunkt zielt ...

FAZIT:

Viele psychologische Gutachter "glauben" daran, Faktoren der "Erziehung" erfassen zu können und damit eine Aussage zur "Erziehungsfähigkeit" treffen zu können. Im deutschen "psychologischen Gutachterwesen" fehlen meist Selbstreflexion und Selbstkritik. Zu sehr sind Gutachter finanziell abhängig von ihren Auftraggebern. Eine Verantwortungsübernahme für die zu Begutachtenden und für die Folgen einer "fachpsychologischen" Stellungnahme sucht man vergebens. Nur wenige Gutachter weisen darauf hin, welche Sachverhalte mit großer Wahrscheinlichkeit zutreffen und nur wenige unterlassen wissenschaftlich nicht klar feststellbare, stigmatisierende, die Zukunft nachhaltig beeinflussende Empfehlungen an die Famileingerichte. Gleichfalls vermisst man Hinweise darauf, welchen Grenzen grundsätzlich Gutachten ausgesetzt sind. Auch etwaige "Nebenwirkungen" bleiben außer Acht.

(Gute) Erziehungswissenschaftler "wissen", dass Erziehung komplex ist und de facto nur in Teilbereichen und auch dort nur sehr oberflächlich "gemessen" und "beobachtet" werden kann. In der Erziehungswissenschaft existiert aus diesem Grunde ein Begriff wie "Erziehungsfähigkeit" nicht.

d.h. also Pseudowissenschaft in familiengerichtlichen Gutachten?

Links:

*Bildquellen Pixelio: Der vermessene Mensch (c) Stephanie Hofschläger, Zielscheibe (c) Gerd Altmann

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Kommentare

  1. 13.10.2008 | 00:25

    Einer der prominentesten Vertreter dieser Gattung Mensch, Herr Prof. Salgo, hat diese Erscheinung treffend mit "Industriezweige" (FPR, 401, 2008) betitelt.

    Damit wird klar, dass hier nach den Regeln der Marktwirtschaft agiert wird: Rendite / Profit. Leider auf den Rücken der Kinder.

    Wer allerdings glaubt, durch juristische Schritte etwas zurechtbiegen zu können der täuscht sich. Zu den "Industriezweigen" gehören auch Juristen: Mitglieder und Geschäftsführung - Anwalt des Kindes - München e.V..

    Wenn die Justiz tatsächlich nach objektiven Kriterien urteilen würde, dann hätte sie längst diese Gutachten gnadenlos dahin befördert wohin sie gehören: In die Mülltonne. Denn, obwohl die Vorgaben des BGH klar sind, werden die Scheidungsfamilien x-mal durch die Instanzen gejagt.

    Anders könnte man die, seit Erfindung des römischen Rechts größten "Professionen"-Heerschaar nicht durchfüttern: Gutachtergebühren von 10000 EUR und Anwaltsgebühren von mehr als 20000 EUR sind keine Seltenheit.

    Da geht manche Altersabsicherung eines Recht-Suchenden über die "Professionen"-Wupper und das Opfer muss sich am Ende von Hartz IV ernähren, wo er in jungen Jahren dachte, er wäre abgesichert!

    Es wäre an die Zeit zu erkennen, dass das was heutzutage auf den Finanzmärkten passiert und durch unbändiges Profitstreben - um es höflich auszudrücken - verursacht wurde, demnächst auch unserer Gesellschaft in ähnlicher Weise blüht.

    Wir sind gerade dabei, durch diese "Professionen"-Industriezweige und ihre pseudowissenschaftliche Vorgehensweise die Keimzelle der Gesellschaft zu zerstören: die Familie.

    Und wenn wir nichts dagegen tun, werden wir eines Tages alle bitter dafür zahlen müssen.
    Michael Baleanu
    Geschäftsführer der Männerpartei

  2. adenosine
    13.10.2008 | 11:25

    Die Pseudowissenschaften sind eine ökologische Nische, die besetzt wird, weil Bedarf an solchen Produkten besteht. Oft sind wir einfach nur neidisch auf clevere Typen, die es mit solchen Methoden zu Wohlstand und Ansehen bringen.

  3. Monika Armand @ adenosine
    13.10.2008 | 11:43

    "Oft sind wir einfach nur neidisch auf clevere Typen, die es mit solchen Methoden zu Wohlstand und Ansehen bringen."

    Diese Anmerkung kann ich nicht verstehen bzw. nachvollziehen. Ich empfinde eher Mitleid, ja manchmal Abscheu gegen derart skrupellose Abzockerei, welche auf dem Rücken hilfloser Menschen ausgetragen wird.
    Dank mangelnder Ethik mancher selbst ernannter Psycho-Gurus wird ein Vielfaches an psychischem Elend und Leid unter dem Deckmäntelchen der Wissenschaft hervorgerufen. Darauf soll man neidisch sein?

  4. adenosine
    13.10.2008 | 12:36

    @Monika Armand
    Zugegeben, für den Neidbegriff habe ich hier die falschen Bezugspersonen reflektiert, die wirklich kein Vorbild sind. Mit cleveren Typen sind ansonsten die harmloseren Vertreter der Pseudos gemeint, Astrologen, Homöopathen und Feng shui-Experten, die ihren Lebensunterhalt doch recht effektiv bestreiten.

  5. Monika Armand @ adenosine
    13.10.2008 | 12:45

    "Mit cleveren Typen sind ansonsten die harmloseren Vertreter der Pseudos gemeint, Astrologen, Homöopathen und Feng shui-Experten....."
    ...tja, solange sich Menschen damit besser fühlen ;-0

    ...... stimmt, da kann man dann "neidisch" sein, dass man selber nicht in der Lage ist, an solch einem "Kasperltheater" profitabel mitzuwirken ;-)

    ... hmm..haben unsere Eltern per Erziehung uns wohl auf eine zu "hohe" Moralstufe gebracht ???....und so müssen wir unsere Kröten sauer verdienen bzw. uns schlicht bescheiden....

  6. 13.10.2008 | 14:48

    Das Thema Ihres Artikels hat Substanz, die Art und Weise der Argumentation stilisiert sich jedoch recht "reißerisch". Es scheint, sie wollen die Psychologie zerpflücken, eine junge Disziplin zwischen naturwissenschaftlichen Ansprüchen und sozial-philosophischen Maßen. Zudem geben Sie dem Ganzen eine erstaunlich stringente Opfersignatur: die "armen Leidtragenden". Es fällt mir immer wieder auf, das Sündenböcke förmlich erschaffen werden. Jetzt ist die "Pseudopsychologie" Ihres Erachtens der Ursprung für die Verbrechen an der Menschlichkeit in deutschen Gerichten und Jugendämtern!? Kaum zu fassen, das ich soetwas lesen muss! Ist es nicht so, das erst das langfristige unsoziale, empathielose, unverantwortliche VERHALTEN von ... den Antragstellern oder Klägern ... das eigentliche Leid initiiert? Ich möchte das der Vollständigkeit halber angemerkt haben, und zwar nicht, damit es mir besser geht, sondern weil mich diese dumpfe Polemik dazu nötigt. Die Leiche im Keller ist also ein pseudopsychologisches Gutachten. Es ist schuld, das ich geschieden, unglücklich, sorgerechtslos und finanziell schlecht bestellt bin.

    Herzlichst

    D. Jäger
    (Dipl.-Psych.)

  7. Monika Armand @ Daniel Jäger
    13.10.2008 | 15:16

    Gerne nehme ich Kritik entgegen, allerdings würde ich mich freuen, wenn Sie diese auch konkret äußern könnten.

    Welche Feststellung in meinem Beitrag meinen Sie, sei unzutreffend?

  8. Günter Mühlbauer 93055 R VORSICHT Gutachter !
    13.10.2008 | 18:24

    DANKE für den Artikel

    Was in meinem Vaterland seit Jahren abgeht, ist unbeschreiblich....

    Günter Mühlbauer
    ein mehrfacher "Gutachtergeschädigter"

  9. Schlechtachterin Notwendige Klarstellung
    13.10.2008 | 19:30

    Herzlichen Dank zunächst für den wichtigen und notwendigen Beitrag in der derzeitigen "Diskussion" in Deutschland.

    Im Kern gibt es bzgl. sehr, sehr viele Analogien (bisauf den globalen Markt und die vernetzten Strukuren)zu Leifs Buch "Beraten und verkauft", in dem es um die Zunft der "Berater" geht, die an ihre Kundschaft "Sicherheit" verkaufen (müssen/wollen). Ersetzt man "Kunden" durch RICHTER und "Berater" durch GUTACHTERinnen hat man's.
    Nochmals HERZLICHEN DANK für die Zusammenfassung des Kernproblems in diesem Aufsatz.

  10. Monika Armand @ Michael Balneau
    13.10.2008 | 21:29

    "Einer der prominentesten Vertreter dieser Gattung Mensch, Herr Prof. Salgo, hat diese Erscheinung treffend mit "Industriezweige" (FPR, 401, 2008) betitelt."

    Ein "Teil" dieses Industriezweiges sind die Heime. Ein Heimplatz kostet an 2 Tagen in etwa so viel, wie ein HartzIV Kind im Monat bekommt, siehe:
    Geschäftsbericht 2006 - Eylarduswerk Seite 24 -

    Preise für die Fremdunterbringung:

    Wohngruppenverbund 147,00 €/Tag
    Tagesgruppen 69,70 €/Tag
    Zuschlag Clearing 54,10€/ Tag
    Ambulanter Heilp. Dienst 51,90€/Std.
    Inobhutnahme 143,40€/Tag
    Betreute Wohnformen 51,90 €/Std.
    Betreuugsfamilien 107,50 €/Tag
    Über-Mittag-Betreuung 28,40 €/Tag

  11. Gisela Unfähigkeit der Jugendämter -
    15.10.2008 | 20:16

    Ich habe derzeit mit einem solchen "Gutachter" tun. Ich halte ehrlich gesagt nicht viel davon und meine, daß die nur Knechte der Gerichte/Jugendämter sind. Ich hätte auch gerne direkt mit dem Richter gesprochen und meine Unterlagen eingereicht. Beide Seiten nutzen das "Gutachten" regelrecht als einen Fetisch.
    Dazu kam mir der Eindruck, daß das Jugendamt wie auch das Gericht einen Dummen suchen, dem sie dem "schwarzen Peter" zuschieben können, anstatt in den Dialog mit der Mutter zutreten und ihr äquivalente Hilfen anzubieten. Letztlich bleibt es dann beim Kinderklau.

    Ferner gebe ich der Autorin recht, daß es unterschiedliche Auffassungen von Erziehung aber auch von Erziehungsfähigkeit gibt. So etwas kann man nicht in wenigen Sitzungen klären. Ist z.B. eine Krankheit ein Grund für eine fehlende Erziehungsfähigkeit. Ich finde nicht, sondern z.B. der Umgang mit dieser.
    Der Vorwurf der Unfähigkeit ist eher an die Jugendämter zu richten, als an die Mütter. Oftmals haben die Sachbearbeiter nicht die Fähigkeit, sich mit den - hilfebedürftigen - Müttern auseinanderzu setzen. Sie schieben die Kinder in "Einrichtungen" ab, wo sie mehr leiden und traumatisiert werden als im Elternhaus, und entziehen den Eltern/Müttern ihre Rechte, anstatt zusammen mit diesen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Auch über diese "Einrichtungen" ließe sich einiges äußeren, dem Kindeswohl nutzen die ganz und gar nicht, sondern schädigen die Kinder an Seele und Geist.

    Ich persönlich stehe der Psychologie als eigenständige Wissenschaft ansich sehr kritisch gegenüber. Ich finde, sie sollte der Medizin untergeordnet werden und als Zusatzqualifikation zur Psychiatrie/Neurologie angeboten werden. Im Bereich der Geistes-und Kulturwissenschaften hat sie meines Erachtens nach nichts zu suchen. Dann würde dieses Fach auch an Seriösität gewinnen.

    MfG

    Gisela

  12. Monika Armand @ Unfähigkeit der Jugendämter
    21.10.2008 | 11:16

    "Der Vorwurf der Unfähigkeit ist eher an die Jugendämter zu richten, als an die Mütter. Oftmals haben die Sachbearbeiter nicht die Fähigkeit, sich mit den - hilfebedürftigen - Müttern auseinanderzu setzen. Sie schieben die Kinder in "Einrichtungen" ab, wo sie mehr leiden und traumatisiert werden als im Elternhaus, und entziehen den Eltern/Müttern ihre Rechte, anstatt zusammen mit diesen Lösungsmöglichkeiten zu suchen."

    Eigentlich sollte es gerade umgekehrt sein. Das KJHG (= Kinderjugendhilfegesetz) sieht genau das vor, was Sie bei der Arbeit des Jugendamtes reklamieren: Unterstützung in Erziehungsfragen; Ausschöpfung aller Hilfemöglichkeiten, bevor eine Inobhutnahme durch das Jugendamt überhaupt angedacht wird; Sichtung möglicher Ressourcen für Hilfen; psychische und physische Unterstützung der Familien (d.h. auch mal Mithilfe im Haushalt durch die Familienhilfe; Anregung einer psychologischen Betreuung z.B. durch eine Psychotherapie) und vor allem Vertrauen in die "schlummernden", aber oft vorhandenen Fähigkeiten des eigenen Klientels.

    Aktuell bin ich mit einem Fall des Jugendamtes Osnabrück befasst, wo genau so verfahren wird, wie sie es beklagen. Da sollen Kinder aus keiner kindeswohlgefährdenden familiären Situation herausgerissen werden. Die Gutachterin, eine "Forensische Psychologin", (ein Titel, welcher ansich so gar nicht existiert) hat in ihrem Gutachten "nur" rundweg alle Erziehungsberechtigten für "eingeschränkt" oder nicht erziehungsfähig erklärt.

    Grundlage hier:
    Die verwendeten Tests entsprechen alle nicht wissenschaftlichen Anforderungen. Es werden seitenweise Beschreibungen geliefert, was die Personen gesagt und getan haben sollen und das wird dann "erzieherisch" bzw. "psychologisch" (=persönliche Interpretation der Gutachterin ohne Bezug auf Erkenntnisse aus der Psychologie) interpretiert.

    Formuliert wird im Sinne von "aus psychologischer Sicht ist das und das nicht gut". Wie die "psychologische" Sicht der Gutachterin zustande kommt, bleibt im Dunkeln, es werden weder theoretische, noch psychologische Begründungen geliefert, sondern es gelten die impliziten "Erziehungsvorstellungen" der kinderlosen Psychologin, welche eine Familie mit 5 Kindern beurteilt. Sie kommt zu der Ansicht, dass es nicht gut sei, wenn die Kinder im Haushalt mithelfen, obwohl hier sogar das Bürgerliche Gesetzbuch anderes vorsieht....Es wird deutlich, dass die Psychologin auch nicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Familienrecht und KJHG etc.) für ihre Gutachtertätigkeit kennt.

    Der älteste Junge (13 Jahre) berichtete mir, dass dem Jugendamt und der Familienhilfe alles völlig egal sei (Wörtliches Zitat des Kindes: "Denen ist völlig egal wie es mir geht.") Obwohl eine Kindesanhörung bei Gericht am 04. November stattfinden soll, wird der Junge und seine 11-jährige Schwester gegen den Willen der Erziehungsberechtigten unter Druck gesetzt, dass sie bereits ein Kinderheim im Vorfeld anschauen und aussuchen.

    Damit das alles, d.h. die Kindeswegnahme vielleicht schon vor dem Gerichtstermin möglich ist, hat das Jugendamt Osnabrück dazu schon angedroht, sollte es vor dem Gerichtstermin den Kindern seelisch schlecht gehen, wollten sie diese dann auch schon vor dem Gerichtstermin herausnehmen und in ein Heim stecken. Vergangene Woche konnte ich ein Telefonat der Familienhelferin miterleben, in welcher Form daran "gearbeitet" wird, dass sich die Kinder tatsächlich schlecht fühlen........Nichts wird erklärt, es wird von oben herab bestimmt, die Eltern haben nichts zu sagen und stehen massiv unter dem Druck des JA und der Familienhilfe(manche würden das auch Psychoterror nennen)....

  13. Ute P. Psychologisches Gutachten 60 Seiten
    23.11.2008 | 17:36

    Auch meiner Tochter wurde die Tochter am 1.9.2008 geklaut. Eine sogennante Dipl. Psychologin hat in dem Gutachten Borderlinestörung diagnostiziert und somit eine Rückführung des Kindes zu einer Gefährdung führe. Laut dem Jugendamt bestand die Gefärdung schon im Vorfeld, da sie mir und meinem Mann schon zu Anfang der Schwangerschaft sagten, daß sie Melanie für nicht erziehungsfähig halten. Das war von Anfang an geplant der Meinung sind nicht nur wir. Jedem dem ich die Sache schildere ist davon überzeugt nur ihre Anwältin nicht, da sie leider über Prozesskostenhilfe beantragt ist.

  14. Monika Armand @ Ute P.
    23.11.2008 | 18:26

    Leider glauben viele Gutachter, dass sie tatsächlich die "Erziehungsfähigkeit" mit ihren Methoden feststellen können.

    Täglich bekommt die Curare e.V. Meldungen über unrechtmässige Kindesentzugsmaßnahmen. Bislang ist uns bei solchen Meldungen noch kein Fall bekannt geworden, in welchem ein Gutachten tatsächlich die Mindestanforderungen gem. BDP erfüllt. (Der Bundesverband Deutscher Psychologen (BDP)hat für die Erstellung von Gutachten solche Mindesanforderungen ausführlich formuliert.)

    Das Problem, welches offenbar auch dem hier kommentierenden Diplom Psychologen unbekannt zu sein scheint, ist, dass nur wenige Gutachter sich an diese Mindestanforderungen halten oder sie überhaupt nicht zu kennen scheinen.

    Hinzu kommt, dass GutachterInnen oft auch die Situation in Heimen und die psychologischen Probleme einer Fremdunterbringung völlig unbekannt sind. Noch weniger geläufig scheinen in GutachterInnenkreisen die gesetzlichen Grundlagen (KJHG, BGB,sowie familienrechtliche Rechtsprechung und Urteile) zu sein. Denn diese müssten in einem notwendigen Abwägungsprozeß eigentlich einfließen.

    Ein weiteres Problem ist der Umstand, dass Gerichtsgutachter oft ausschließlich ihren Lebensunterhalt mit der Erstellung von Gutachten verdienen und sich zu wenig fortbilden. Oft fehlen notwendige Kenntnisse aus der Entwicklungs- und Klinischen Psychologie, sowie ausreichend berufliche Erfahrungen im Umgang mit Familien und Kindern.

    Klinische Diagnosen, wie z.B. "Borderline" können sowieso nur von Psychologen / Psychiater mit ausreichend Kenntnissen in Klinischer Psychologie und psychotherapeutischer Erfahrung stellen. Leider schrecken auch "Nicht-Kliniker" nicht vor unhaltbaren "klinischen Diagnosen" zurück.

    Im Gesundheitswesen dürfen z.B. nur zugelassene Psychologische Psychotherapeuten oder ärztliche Psychotherapeuten und Psychiater solche Diagnosen erstellen. Leider fehlen diese Qualitätsstandards für Gerichtsgutachter....

    Die Curare e.V. hat bislang meines Wissens keine Gutachten zu sehen bekommen, welche die vom Bundesverfassungsgericht geforderte "Abwägung" der Maßnahmen zum Kindeswohl vorgenommen haben.

    Weitere Informationen finden Sie auf meinem Blog "Kinderklau"

  15. Prof. Dr. Uwe Tewes Familienrechtsgutachen
    07.12.2008 | 16:45

    Familienrechtsgutachten werden eher selten von ErziehungswissenschaftlerInnen erstattet. Ob ein Kind schwere Entwicklungsstörungen aufweist, die die Eltern vor besondere erzieherische Anforderungen stellen oder ob ein Elternteil schwere seelische Störungen, Suchtprobleme oder Persönlichkeitsstörungen aufweist, die sich nachteilig auf das Kind auswirken können, kann und darf das Gericht nicht selbst beurteilen.Im "Normalfall" ist ohnehin ein breites Spektrum von Erziehungsstilen und -vorstellungen zu tolerieren. Problematisch wird es in der Tat, wenn sich der Sachverständige zu Fragen äußert, für deren Beantwortung er wissenschaftlich nicht hinreichend qualifiziert ist. In solchen Fällen ist ein Gutachten jedoch anfechtbar.

  16. Görg Jürgen Wissenschaftlichkeit geringer Menge
    16.12.2008 | 09:32

    Es wird über Wissenschaft diskutiert.
    Wozu?
    Im Müncher Raum wird durch Gutachter und Institutsleiter mit akademischen Grad dem Gericht vorgetragen, ein "Familienpsychologisches Gutachten" könne nie wissenschaftlich sein und wäre keine wissenschaftliche Arbeit.
    Auch könne bedenkenlos eine "Familienpsychologische Stellungnahme" gefordert werden, es wäre ja nur eine Teilmenge des Gutachtens, die vollständige Arbeit könne ja nachgeliefert werden.

    Selbst der Rechtszug der Erinnerung wird durch den (gleichen) Richter in die nächste Instanz gelupft, da er nicht einmal die Einlassung mit dem Beschluss in Verbindung bringt.

    Also wozu Gedanken machen? Der Bestellende hat ja keinen Anspruch auf eine "wissenschaftliche Leistung".

    Eigentlich sollten die Akademiker Sturm laufen. Sie müssten sich gekränkt fühlen von der Aussage, ein Gutachten eines vor Gericht bestellten Sachverständigen im Familienrecht kann nicht wissenschaftlich sein.

    Die Rechtswissenschaftler müssten Sturm laufen gegen die Aussage! Bürgen diese doch eigentlich für die Güte der "Gehilfen des Gerichts"!

    Doch man hört so wenig.

    Möglicherweise fehlt dafür die Plattform.
    Das haben Minderheiten so an sich.

    Im Jahre 2009 wird vor dem OLG München eine Erinnerung behandelt. Anspruch des Gerichts an ein Gutachten.
    Die Erinnerung ist veröffentlicht unter: Erinnerung zum Gebührenbescheid der Kasse Bamberg, Zeichen 615074310908

    Frohe Weihnachten!

  17. Monika Armand Ansprüche an FamG-Verfahren..
    18.12.2008 | 10:37

    scheinen derart gering, dass Jugendämter mit Dorfgerüchten und Mutmaßungen bereits so "beweiserheblich" sind, dass Inobhutnahmen allein damit begründet werden (können).

    Da wundert es nicht, dass auch an Gutachten tatsächlich keinerlei Ansprüche gestellt werden und etliche Absolventen ihre einstige "Verbundenheit" zur Wissenschaft - des schnöden Mammons wegen - schlicht ignorieren. Je mehr Gutachten ich zu Gesicht bekomme, um so mehr bin ich darüber erschüttert, dass ein einstmaliger Berufsabschluss alleine schon reicht, um oft nur eine ganz persönliche, subjektive Meinung "dem Stand der Wissenschaft entsprechend" auszugeben...

    "Eigentlich sollten die Akademiker Sturm laufen. Sie müssten sich gekränkt fühlen von der Aussage, ein Gutachten eines vor Gericht bestellten Sachverständigen im Familienrecht kann nicht wissenschaftlich sein.

    Die Rechtswissenschaftler müssten Sturm laufen gegen die Aussage! Bürgen diese doch eigentlich für die Güte der "Gehilfen des Gerichts"!" Das sehe ich auch so.

    Ich vermute, dass hinter dem in Familiengerichtsurteilen täglich still und heimlich stattfindenden Unrecht, bei den Rechtswissenschaftlern Desinteresse und Bequemlichkeit eine große Rolle spielen. Juristische und psychologisch-pädagogisch ahnungslose Personen schließen sich der Einfachheit halber dem Vortrag der Jugendämter an.Eigentlich sollten Verfahrenspfleger "Anwälte der Kinder" sein. Das Geld ist aber leichter verdient, wenn man das Kindeswohl an schlechten Gutachten und am subjektiv gefärbten Vortrag des Jugendamtes orientiert. Gutachter wiederum folgen gleichfalls gerne dem Vortrag der Jugendämter. Solche Gutachter werden daher immer lieber genommen. Denn im Gegensatz zu überaus kritischen Gutachtern, welche dann - aufgrund ihrer wissenschaftlich orientierten Vorgehensweise - keine eindeutigen "Ergebnisse" mehr liefern können, sind die unwissenschaftlichen Gutachten "eindeutig", bestätigen die Jugendämter und erleichtern die "Urteilsbildung" für die Richter, denn diese müssen dann nur noch die eindeutige Stellungnahme übernehmen.

    Da Gutachter fast ausschließlich mit der Gutachterei ihren Lebensunterhalt bestreiten (müssen), haben sich diese schlicht an die "Bedürfnisse" der staatlichen Einrichtungen und Behörden angepasst, den Juristen die Arbeit abgenommen und auf Dauer - dank ihrer "eindeutigen" Aussagen - ihre Stellung als "Stammgutachter" gesichert. So wundert es nicht, dass kritische Gutachter selten in erstinstanzlichen Urteilen auftauchen.....

  18. Nicolas König Wissenschaftlich korrektes Arbeiten ...
    07.01.2009 | 13:57

    ...und Berufsethos

    Mir sind einige Aussagen und Anschuldigungen sowohl im ursprünglichen Artikel als auch in der Diskussion aufgefallen, die ich nicht unkommentiert lassen möchte.

    Zunächst möchte ich betonen, daß meine persönliche sowie professsionelle Erfahrung minimal ist - ich studiere im 3. Semester.

    Vielleicht kann ich dennoch beitragen...

    - sicher tummeln sich auf dem Gurtachtermarkt (viele?) schwarze Schafe und sicher sind die Gesetze des Marktes hier wie vielerorts nicht gerade qualitätsförderlich. Deswegen die die Psychologie als solche abzuqualifizieren halte ich dann aber doch für polemisch.

    - dass die Psychologie bei der Einschätzung von Erzhiehungsfähigkeit als Hilfswissenschaft der Erziehungswissenschaften fungiert ist nur rechte und billig - sie insgesamt unwissenschaftlich darzustellen infam!

    - die Definitionen für Psychologie als Wissenschaft und ihre Gegenstände ist keineswegs einheitlich. Die Auswahl im obenstehenden Artikel fällt daher unter Willkür.

    - Zitate aus 17 Jahre alten Veröffentlichungen (Crubitzsch 1991), sowie Zitate ohne oder mit unvollständigen Quellenangaben nicht nur wertlos für den Leser und die Argumentation, sondern für die Glaubwürdigkeit der Autorin schädlich, besonders da sie selbst hier die Frage nach wissenschaftlicher Kompetenz stellt!

    - es ist, auch wenn es leider täglich von "im Beruf stehenden" Kollegen demonstriert wird, nicht unmöglich wissenschaftlich fundierte Gutachten anhand geeigneter Testverfahren zu erstellen. Die Auswahl derartiger Testverfahren erfordert die psychologische Ausbildung und kann schlicht von niemand anderem übernommen werden. Das hat nichts mit Arroganz zu tun. Es stellt den Beitrag der Psychologie zum interdiszipliniären Entscheidungsprozess dar.

    - ein psychologisches Gutachten kann nur empfehlen, der Gutachter entscheidet nicht. Dies wird neben vielen anderen Anforderungen an Form und Inhalt, sowie die Methoden und deren Darstellung klar in den Mindestanforderungen des BDP geregelt.

    - Gutachten nicht anzufechten, die diesen Anforderungen nicht genügen, sollte man nicht den Gutachtern zur Last legen. Hier würden die Gesetze des Marktes tatsächlich Gutes bewirken.

    - den Geschädigten, die sich hier zu Wort gemeldet haben, möchte ich, bei allem Respekt, mein Verständnis ausdrücken. Ich weiß, dass dem Normalbürger in derartigen Verfahren oft die Luft ausgeht, und das kann sehr schmerzhaft sein. Allen Lesern hier möchte ich aber auch empfehlen, zu bedenken, dass es sich dabei immernoch um einseitig und subjektiv geschilderte individuelle Fälle handelt. Der vom ursprünglichen Text angeschobenen Diskussion um Gutachterpraxis und Kompetenz der Wissenschaft Psychologie sind diese Beiträge nicht zuträglich.

    - Ohne Zweifel muss sich jeder Psychologe berufen fühlen, den Beitrag und die wissenschaftliche Substanz seiner Fakultät zu verteidigen - nicht durch Lippenbekenntnis, sondern durch ordentliche, wissenschaftlich fundierte, reflektierte, am Berufsethos ausgerichtete Arbeit!

    Die Psychologie aus der Praxis deutscher Gerichte heraus pauschal abzuqualifizieren ist falsch und schädlich.

    Nicolas König

  19. Monika Armand @ König
    07.01.2009 | 20:46

    "- dass die Psychologie bei der Einschätzung von Erzhiehungsfähigkeit als Hilfswissenschaft der Erziehungswissenschaften fungiert ist nur rechte und billig - sie insgesamt unwissenschaftlich darzustellen infam!"

    Was meinen Sie mit infam? Sie scheinen mich misszuverstehen, wenn Sie meinen, ich hielte die Psychologie generell für nicht wissenschaftlich, denn ich halte sehr viel von der Psychologie als Wissenschaft. Ich hätte kaum Psychologie studiert, wenn ich diese für die Praxis nicht für sehr nützlich hielte.

    Was ich meine: Da Erziehungswissenschaftler den Begriff "Erziehungsfähigkeit" nicht gebrauchen, würde mich interessieren, wie die Psychologie "Erziehungsfähigkeit" denn definiert und diese mit den wissenschaftlichen Methoden der Psychologie objektiv zu erfassen versucht. Ich konnte zu diesem Themenbereich weder in meinem Studium der Psychologie, noch in meinen bisherigen Literaturstudien etwas dazu finden. Ich lasse mich daher gerne eines Besseren belehren. Bin gespannt auf Ihre Antwort.

    Ich fürchte nur, dass sich hier die Science Community bislang zu Recht zurückgehalten hat und noch keine Vorschläge machen kann, wie denn in beweiserheblichem Sinne die Fähigkeit zur Erziehung gemessen werden kann.
    Denn dazu müsste man ja erst einmal definieren, was unter Erziehungsfähigkeit zu verstehen wäre......dann müsste man diese in einzelne messbare ! Variablen aufschlüsseln können..... Vorschläge dazu sind herzlich willkommen...

    "- die Definitionen für Psychologie als Wissenschaft und ihre Gegenstände ist keineswegs einheitlich. Die Auswahl im obenstehenden Artikel fällt daher unter Willkür."
    Bin ganz Ihrer Meinung und darin steckt auch die Problematik in psychologischen Gutachten. Je nach psychologischer Fachrichtung gibt es daher oft diametral entgegengesetzt Ansichten zu gleichen Sachverhalten.

    Dennoch grenzt sich die Pädagogik von der Psychologie ab, in dem Sinne, als dass sich die Pädagogik mit der "Erziehung" beschäftigt und die Psychologie die Gesetzmässigkeiten des menschlichen Handelns zu erfassen versucht, wobei die Pädagogik mit denselben Problemen (Uneinheitlichkeit der Theorien und Konzepte, forschungsmethodisch unterschiedliche Ansätze, Schwierigkeit der Objektivierung etc. etc.) zu kämpfen hat, wie die Psychologie selbst. Das heißt: Die Psychologie beschäftigt sich mit einzelnen Aspekten (Teilen) der Erziehung, während die Erziehungswissenschaft das komplexe Geschehen der Erziehung (mehr oder weniger erfolgreich...) als Ganzes zu erfassen versucht. Die Erziehungswissenschaften bedienen sich dabei der Psychologie, Philosophie und Soziologie als "Hilfswissenschaften". Ich persönlich halte insbesondere psychologisches Wissen und die Kenntnis der Wissenschaftstheorie für Pädagogen für unentbehrlich.

    "- ein psychologisches Gutachten kann nur empfehlen, der Gutachter entscheidet nicht. Dies wird neben vielen anderen Anforderungen an Form und Inhalt, sowie die Methoden und deren Darstellung klar in den Mindestanforderungen des BDP geregelt."

    Oh ja, da gebe ich Ihnen voll und ganz Recht. Würden die BDP-Mindestanforderungen eingehalten, hätte ich mir diesen Blogbeitrag sicherlich sparen können.

    Nur gibt es ein großes Problem: Gutachten welche die Mindestanforderungen des BDP erfüllen, kommen sehr selten vor. Auch BDP-Psychologen halten sich meist nicht an ihre berufsständischen Gutachterregeln.
    (Dazu gibt es meines Wissens bereits eine oder zwei Studien - leider kümmern sich die psychologischen Fakultäten noch viel zu wenig um dieses Thema).Und: Leider überprüft niemand, ob die Verbandsangehörigen des BDP die Mindestanforderungen auch erfüllen.

    Und: Wie der Name schon sagt, so handelt es sich um "Mindestanforderungen".

    "Allen Lesern hier möchte ich aber auch empfehlen, zu bedenken, dass es sich dabei immernoch um einseitig und subjektiv geschilderte individuelle Fälle handelt. Der vom ursprünglichen Text angeschobenen Diskussion um Gutachterpraxis und Kompetenz der Wissenschaft Psychologie sind diese Beiträge nicht zuträglich."

    Und woher nehmen Sie das Wissen, dass es sich hier um einseitig und subjektive geschilderte individuelle Fälle handelt?

    Schade, dass ich Ihnen hier vehement widersprechen muss. In rentenrechtlichen Verfahren träfe Ihre Argumentation sicherlich eher zu, denn dort sieht die Sache in qualitativer Hinsicht deutlich besser aus,in familiengerichtlichen Verfahren leider nicht.

    Gute Gutachten kosten sehr viel Zeit, welche dann letztendlich wieder nicht ausreichend honoriert wird. Und da die Mehrzahl der Gutachter ihr Einkommen aus Begutachtungen beziehen, werden viele Gutachten am "Fließband" erstellt...mit entsprechender Qualität.

    Leider fallen psychologische Gutachten unter speziellen Datenschutz, so dass ich hier nicht einen Anhang mit den zahlreichen "individuellen" Fällen füllen kann, ohne mich strafbar zu machen ;-).....Ich werde in einem weiteren Beitrag anonymisierte Beispiele aus verschiedenen Gutachten bringen. Etliche solcher "Einzelfälle" finden Sie auf der Webseite ganz unten (Stellungnahmen) von Herrn Thiel:
    System - Familie

    "- Ohne Zweifel muss sich jeder Psychologe berufen fühlen, den Beitrag und die wissenschaftliche Substanz seiner Fakultät zu verteidigen - nicht durch Lippenbekenntnis, sondern durch ordentliche, wissenschaftlich fundierte, reflektierte, am Berufsethos ausgerichtete Arbeit!"

    Wenn alle Psychologen so dächten wie Sie, dann hätte sich mein Beitrag erübrigt, denn kein seriöser Wissenschaftler sollte über Fachbereiche bzw. Dinge urteilen, welche seine Wissenschaft nicht untersucht, bzw. welche er selbst nicht kennt.

    Für mich gehört zum Berufsethos, dass sich Wissenschaftler über die Grenzen der eigenen Wissenschaftsdisziplin und die Grenzen der wissenschaftlichen Erforschbarkeit komplexer Sachverhalte....bewusst sind.. (siehe auch: Forschung.)

    Sofern Ihre Fakultät an der Analyse von psychologischen Gutachten interessiert ist, können Sie sich gerne bei mir per Email melden. Unter der Voraussetzung, dass sich die Seminarteilnehmer einer Schweigeverpflichtung unterziehen, sind die meisten Betroffenen gerne bereit ihr(e) Gutachten für eine wissenschaftliche Überprüfung in Lehre und Forschung zur Verfügung zu stellen.
    Beste Grüße
    M.A.

  20. Nicolas König @ M.A.
    08.01.2009 | 14:05

    Zunächst möchte ich betonen, dass ich Ihnen in der Sache grundsätzlich Recht gebe! Ich weiss, dass es um die Praxis der Gutachtenerstellung insgesamt in Deutschland nicht unbedingt gut bestellt ist. Wie überhaupt der Wirkungsbereich von Familiengerichten, Jugendämtern, beteiligten Anwälten und Gutachtern aus vielerlei Gründen Anlass zur Diskussion und Kritik bietet. Mal ganz abgesehen davon, dass dieser Komplex naturgemäß emotional extrem aufgeladen ist und in der Öffentlichkeit, von oftmals unseriöser Berichterstattung unterstützt, sehr viel Aufmerksamkeit findet. Trotzdem sollte man nicht vergessen, dass hier wie überall vor Allem negative Aspekte eine Rolle spielen.

    Dass deutsche Jugendämter und Familiengerichte unterfinanzert und überlastet sind können wir glaube ich pauschal konstatieren.

    Zitat:

    "Was meinen Sie mit infam? Sie scheinen mich misszuverstehen, wenn Sie meinen, ich hielte die Psychologie generell für nicht wissenschaftlich, denn ich halte sehr viel von der Psychologie als Wissenschaft. Ich hätte kaum Psychologie studiert, wenn ich diese für die Praxis nicht für sehr nützlich hielte." Zitatende

    Das bezieht sich auf das Schlagwort "Pseudowissenschaft", das Sie in der Überschrift gebrauchen und das von adenosine aufgegriffen wurde...
    Aber Sie haben insofern Recht, dass ich Sie inhaltlich was diesen Punkt angeht wohl missverstanden habe. Sie beziehen "Pseudowissenschaft" allein auf den Anspruch mancher Psychologen "Erziehungsfähigkeit" operationaliseren zu können. Wohl zu Recht.

    Ich gebe Ihnen auch durchaus Recht, dass die "Erziehungsfähigkeit" sich so nicht erfassen lässt (mit den typischen Instrumenten des psychologischen Tests oder der Interviewformen). Eine derart komplexe und noch dazu undefinierte "Fähigkeit" zu erfassen vorzugeben, wäre tatsächlich unwissenschaftlich, die Gutachterpraxis dazu ausgesprochen kritikwürdig.

    Zitat:

    "Denn dazu müsste man ja erst einmal definieren, was unter Erziehungsfähigkeit zu verstehen wäre......dann müsste man diese in einzelne messbare ! Variablen aufschlüsseln können....."
    Zitatende

    Genau!

    Zitat:

    "Und woher nehmen Sie das Wissen, dass es sich hier um einseitig und subjektive geschilderte individuelle Fälle handelt?"
    Zitatende

    Das entnehme ich der Tatsache, dass ich hier keine Darstellung des jeweiligen Sachverhaltes durch die Gegenseite, den entscheidenden Richter, keine Urteilsbegründung und keine verwertbaren Auszüge aus den herangezogenen Gutachten finde. Bei allem Respekt, postings von "Gutachtergeschädigten" in der hier vorliegenden Form sind der Diskussion um Wissenschaftlichkeit und Gütekriterien inhaltlich nicht zuträglich. Als Motivation zur kritischen Betrachtung allemal! Dass es sehr viele Geschädigte gibt steht ausser Zweifel! Ich habe ja nicht behauptet, dass es sich hier um eine kleine Zahl handelt (ich habe den mißverständlichen Begriff des "Einzelfalles" ganz bewußt gemieden).

    Die gegenwärtige Praxis läßt also sicherlich viel Übles zu und was, ausser Appellen an Redlichkeit, Integrität, Verantwortung und Seriösität, am System zu ändern wäre (z.B. Abrechnungs-Honorarpraxis, Qualitätskontrolle für Gutachten/Gutachter etc.) viel Raum für Diskussion.

    Zitat:

    "Gute Gutachten kosten sehr viel Zeit..."

    Zitatende

    Ab hier kann ich Ihnen nur noch uneingeschränkt Recht geben, und Danke für die Blumen! Allerdings darf ich nicht vergessen, dass mein Idealismus auch noch nicht durch Berufspraxis und wirtschaftlichen Druck erodiert wird... ;-)

    Insgesamt denke ich, dass sich hier drei Streitpunkte etwas unglücklich vermengt haben:

    - Ihre Kritik am Anspruch mancher Psychologen "Erziehungsfähigkeit" beurteilen oder gar messen zu können.

    - die insgesamt uneinheitliche und teils skandalöse Praxis der psychologischen Gutachten im Allgemeinen und ihre Folgen.

    - emotionale Reaktionen Betroffener.
    (- die ich auf keinen Fall herabsetzen möchte, ganz im Gegenteil! Sie sollten uns motivieren bessere Arbeit abzuliefern und unser Handeln zu reflektieren).

    Nicolas König

    P.S. Eventuell komme ich (allerdings zu einem späteren Zeitpunkt) auf Ihr Angebot zurück - vielen Dank!

  21. Max Mustermann guter Artikel
    11.01.2009 | 22:13

    Hallo, wollte nur sagen, guter Artikel. Wäre schön, wenn mehr von unseren Richtern das Lesen würden.

  22. M.Vogelsang Seltsam
    04.05.2009 | 14:11

    Ich finde es recht seltsam, wie man in Bielefeld studiert haben und dann einen Artikel zu Psychologen in Familienrecht schreiben kann, ohne ein einziges Mal Bezug auf Prof. Jopt zu nehmen, der seit Jahrzehnten als Psychologieprof und psychologischer Sachverständiger laut vernehmbar zu diesem Thema immer wieder Stellung bezieht. So hat er in der Vergangenheit z.B. eine Beschwerde bei diversen OLGs gegen das Institut vom damals noch nicht verstorbenen Friedrich Arntzen eingereicht.
    Eine ausreichend gute Recherche und Auseinandersetzung mit dem Thema kann ich der Autorin daher nicht abnehmen. Und möchte es ihr hiermit absprechen und auf die bereits angemahnte Polemik verweisen.
    Zumal über das Einbeziehen von Herr Jopt und anderer im Umfeld der Uni Bielfeld bzw. FH Bielefeld aktiven psychologischen Sachverständigen ein fundierter Erkenntnisgewinn über den derzeitigen Stand zum Thema (besonders auch die recht neue und doch schon mindestens 10 Jahre alte systemisch-lösungsorientierte Begutachtung)zu Erwarten gewesen wäre. Davon bin ich fest überzeugt, da ich in meinem Studium in Bielefeld einiges davon habe hören können.

    Kritik ist in vielen Fällen berechtigt, doch ohne die praktizierten alternativen Lösungen anzusprechen, ist so ein Artikel leider nur Aufregerei.

  23. Monika Armand @ Vogelsang
    05.05.2009 | 11:19

    Wissenschaftliche bzw. argumentative Oberflächlichkeit, fehlende Begründungen, mangelndes Theoriewissen etc. pp.führt in familiengerichtlichen Gutachten immer wieder zu unhaltbaren Fehlschlüssen und vielfach zum Fehlen jeglicher Mindeststandards.
    Diese Situation ändert sich nicht, wenn Sie Kritiker, ohne deren fachliche Qualifikation zu kennen, lediglich in ihrer Kompetenz in Frage stellen und eine inhaltliche Argumentation zum Thema außen vor lassen.

  24. razumukin Diagnosestellung
    02.07.2009 | 23:09

    Natürlich kann nund darf jeder Psychologe Diagnosen stellen...wie kommen Sie darauf, so einen Unsinn zu behaupten?
    Grüße
    razumukin

  25. Monika Armand "Diagnosestellung" @ razumukin
    03.07.2009 | 12:43

    Klinische Diagnosen können und dürfen nur die hierfür ausgebildeten Psychologischen PsychotherapeutInnen und PsychiaterInnen stellen. Quelle: Psychotherapeutengesetz und Approbationsbestimmungen

    Im Übrigen ist dies ja auch logisch, denn für die Diagnosestellung psychischer Erkrankungen bedarf es Spezialkenntnissen aus der klinischen Psychologie. Ebensowenig, wie ein Heilpraktiker keine anerkannten medizinischen Diagnosen stellen darf, darf ein nicht approbierter Diplom Psychologe auch keine klinischen Diagnosen stellen. Leider scheint dies kaum bekannt zu sein....

    Gerade in Gerichtsgutachten werden von nicht fachkundigen Diplom Psychologen Betroffene gerne - ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage - psychiatrisiert. Sie kennen weder die ICD-10 bzw. DSM IV Kriterienkataloge zur Diagnosestellung, noch können Sie diese in der Praxis umsetzen. Daher finden sich in solchen Gerichtsgutachten auch keine "Diagnosen", welche sich an den verbindlichen WHO-Kriterienkatalogen orientieren.

    Gutachter, welche dennoch als nicht approbierte Diplom Psychologen klinische Diagnosen stellen, können daher auch von Betroffenen "haftbar" gemacht werden, sofern darauf eine gerichtliche Entscheidung basiert....

  26. Henning Schmidt @ Monika Armand
    04.07.2009 | 11:13

    Können Sie bitte die Stelle des Psychotherapeutengesetzes zitieren, aus welcher hervorgeht, dass das Stellen einer Diagnose approbierten Therapeuten vorbehalten ist?

  27. Monika Armand @Henning Schmidt
    10.07.2009 | 15:28

    Das steht in § 1 PsychThG, Satz 3:
    (3) Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.

    (Details dazu finden sich in den Gesetzeskommentaren)

    Dies scheint leider vielen Diplom Psychologen ohne Approbation unbekannt zu sein. Neben Psychologischen Psychotherapeuten sind selbstverständlich auch Psychiater zur Feststellung von "Störungen mit Krankheitswert", sowie zu ihrer Therapie befugt.

    Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert 3-5 Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten sie eine sog. Approbation. Diese Zulassung berechtigt mit der Krankenkasse abrechnen zu dürfen.

    Gerichtsgutachten müssen auf dem Stand der "neuesten Wissenschaft" erstellt werden. Es versteht sich daher schon von selbst, dass die Klinische Psychologie zwar in vielen Diplom-Studiengängen ein Bestandteil des Studiums ist, jedoch keine ausreichenden Kenntnisse zur Diagnostik und Therapie psychischer Störungen vermittelt.

    Psychologische Psychotherapeuten stehen im Übrigen unter ständiger Kontrolle bezüglich ihrer Diagnosen und Therapien. Hier überprüfen Obergutachter die für jeden Klienten zu erstellenden Kurz- und Langzeitanträge. Diese müssen bestimmte vorgeschriebenen formalen und inhaltlichen Kriterien genügen.

    Die klinisch-psychologische Diagnostik hat stark fortentwickelt und orientiert sich an den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin.Etliche psychische Krankheitsbilder besitzen zwischenzeitlich Leitlinien.

    Psychologische Psychotherapeuten sind seit der Gesundheitsreform außerdem verpflichtet sich ständig fortzubilden. So werden für jeden Psych. Psychotherapeuten sog. "Fortbildungskonten" geführt. Die für diesen Zweck angebotenen Fortbildungen werden von Aufsichtsgremien vor Zulassung geprüft.

    Leider scheinen zahlreichen Diplom PsychologInnen, welche Gerichtsgutachten erstellen, das PsychThG und die Aufbauqualifikation zum Psychologischen Psychotherapeuten nicht bekannt zu sein. Sie tragen daher ein hohes Haftungsrisiko für sehr gerne vorgenommene unfachliche "Psychiatrisierungen" und Etikettierungen mit psychischen Krankheitsbildern. Bei Interesse kann ich Ihnen zahlreiche solcher nicht rechtmäßigen "Pseudo-Psychiatrisierungen" aus Gerichtsgutachten vorlegen. Entsprechende Haftungsprozesse inklusive.

    Im Übrigen versteht es sich von selbst, dass Diplom SozialpädagogInnen und Diplom PädagogInnnen noch weniger in der Lage sind und sein können, klinische Diagnosen zu stellen. In der Regel besitzen diese Berufsgruppen sehr geringe bis gar keine Kenntnisse in der Fachrichtung "Klinische Psychologie". Leider kommen "Diagnosestellungen" und "-interpretationen" dennoch sehr häufig vor und zeigt entsprechende Folgen (ungerechtfertigte Inobhutnahmen, weil Elternteile angeblich "psychisch" krank seien....).

    das PsychThG: Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)

  28. Razu Mukin Zensur
    10.07.2009 | 18:56

    Sie entfernen Ihnen unliebsame Kritik, das sollte Ihnen zu Denken geben!
    Sie kennen die Gutachtertätigkeit nicht und erzählen daher eine Menge Unsinn.
    Ich kann Sie leider nicht ernst nehmen und verabschiede mich.
    Beste Grüße
    rz

  29. Monika Armand @Razu Mukin
    11.07.2009 | 20:39

    Beiträge anonymer Teilnehmer, welche, wie Ihrer die Netiquette aufs Gröblichste verletzen, werden automatisch entfernt.
    MfG

  30. Rebecca Gerichtsurteil das mir Angst macht!HILFE
    30.07.2009 | 23:58

    Ich, 24 habe eine Tochter von fast 4 Jahren.Der Kindesvater hat nach mehreren Versuchen die Beziehung zu mir und dem Kind vor 3Jahren abgebrochen. Schon in unserem dreijährigen Beziehungsverlauf vor der Geburt gab es mehr Stress und Psychoterror als gesund war.
    Als die Kleine 1Jahr alt war, meinte er es seie ihm alles zuviel und war weg!
    vor 3 Monaten bekam ich Post von seinem Anwalt, der Besuchskontakte regelmäßig alle 14 Tage ganztags und ab Dezember mit Übernachtung an den Wochenenden forderte. Die Kleine kennt ihn überhaupt nicht.
    Ich schaltete eine Anwältin ein, es kam zum Gerichtstermin, zudem ich sogar meine Tochter mitbringen mußte! Dort auf dem Flur überkam mich Panik vor der ganzen Situation und die Terrorjahre standen mir wieder vor Augen und ich konnte nur heulen. Ich weigerte mich den Gerichtssaal in seinem Beisein zu betreten( was wohl ein schwerwiegender Fehler war- aber nicht rückgängig zu machen ist.)Ich wurde im Anschluß alleine verhört. Auch hier war ich total befangen und fühlte mich vor dem Gremium von Jugendamt, Kinderschutzbund, Richter,etc. total hilflos.
    Ich saß da wie ein Häufchen elend und stimmte dem Umgangsrecht zu wenn alle es so sehen würden...obwohl ich ganz und gar dagegen bin. Aber die Richterin drohte mir sofort mit Kindesentzug.
    Der Kindesvater dagegen kann sehr souverän und locker auftreten und hat alle sofort in seinen Bann gezogen.(Dies kannte ich schon aus früheren Zeiten und das macht mir soviel Angst.)
    Es wurde sofort ein Termin vereinbart für die Kontaktanbahnung. Die Richterin hat sich die Droh- und Manipulationsbriefe, die Polizeilichen Aktenauszüge vermutlich garnicht durchgelesen, mit denen wir begründeten warum wir den Kontakt gänzlich ablehnen...
    In dem Ausdruck des Gerichtsschreiben steht nun:
    Das Herr X sehr stabil ist,so die Aussage des Jugendamtes...lebt seid 3 Jahren in einer schwulen Beziehung, geht seiner Arbeit nach, keine Probleme und hat sich aus sehr schwierigen(kriminellen) Familienverhältnissen befreit.

    "Das Gericht wies darauf hin, dass es Anhaltspunkte für ein Fehlen der Erziehungsfähigkeit auf Seiten der Kindesmutter hat und deswegen von Amts wegen ein Sorgerechtsverfahren mit entsprechender Begutachtung beider Kindeseltern einleiten wird."

    "Zum Umgangsrecht wurde besprochen dass eine Kontaktanbahnung und begleitete Umgänge beim Kinderschutzbund stattfinden sollen.

    Das Gericht wies darauf hin, dass, wenn die Kindesmutter sich hier versperrt, ein teilweiser Sorgerechtsentzug bezüglich des Umgangsrechtes und eine Umgangspflegschaft in Betracht kommt."

    Was bedeutet das alles???
    Was kommt da auf mich zu???
    Ich habe heute per Post ein Schreiben von einer Susanne Blumberg M.A. aus Goch
    erhalten, sie seie psychologische Sachverständige für "unsere" Familie.
    soll mit ihr Termin vereinbaren, was wird da geschehen??? Kann ich mich darauf vorbereiten, was darf ich sagen- bzw. tun und was nicht, ich habe solche Angst meine Tochter zu verlieren.
    Können sie mir helfen?????

  31. Karin Lohrer Institute zur Gutachterausbildung
    31.07.2009 | 10:53

    Ich fand Ihren Artikel gut.

    Meine Frage ist, können Sie gute Institute empfehlen, bei denen eine Ausbildung oder Anerkennung zum Gutachter gemacht werden kann. Ich bin Dipl.-Pädagogin (Uni) und Mediatorin, habe das jur. Studium mit allen Scheinen bis zum 1. Staatsexamen durchlaufen, habe insg. 33 Jahre Berufserfahrung, habe vor dem Studium auch die Erzieherausbildung gemacht und einige Jahre darin gearbeitet. Seit einigen Jahren bin in u.a. auch als Verfahrenspflegerin bei den Familiengerichten und OLG`s tätig.

szmtag